Thema: Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung

Bei Ausführung von Umsätzen ist der Unternehmer zur Ausstellung von Rechnungen berechtigt bzw. verpflichtet, wenn die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht werden. Die Verpflichtung zur Rechnungslegung gilt auch für steuerbefreite Leistungen sowie für Leistungen, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.
Andererseits hat nur jener Unternehmer Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung, für dessen Unternehmen die Leistung ausgeführt wird. Das Vorhandesein einer ordnungsgemäßen Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzung.

Zu beachten ist, dass eine Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn auch nur ein erforderliches Merkmal fehlt!
Deshalb sind erhaltene Rechnungen unbedingt auf das Vorhandensein aller Merkmale hin zu überprüfen und nicht ordnungsgemäße Rechnungen umgehend vom Absender korrigieren zu lassen!


Eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des Umsatzsteurgesetzes muss bestimmte Merkmale enthalten. Bei Kleinbetragsrechnungen mit einem Gesamtbetrag bis EUR 400,00 (brutto) sind folgende Merkmale ausreichend:

  1. Ausstellungsdatum
  2. Name und Anschrift des Lieferanten
  3. Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
    • handelsüblich ist eine Bezeichnung dann, wenn sie allgemein verwendet wird
    • bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen (zB Speisen, Getränke, Büromaterial, Fachliteratur) sind nicht ausreichend
  4. Tag der Lieferung bzw. Zeitraum der Leistung
  5. Höhe des Entgelts getrennt nach Steuersätzen (Nettobetrag bzw. Bruttobetrag bei Kleinbetragsrechnungen)
  6. Steuersatz oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Bei Rechnungen mit einem höheren Gesamtbetrag sind weiters die folgenden Angaben erforderlich:

  1. Name und Anschrift des Empfängers
  2. Steuerbetrag
  3. UID-Nummer des Lieferanten
  4. Fortlaufende Rechnungsnummer

Für Rechnungen mit einem Gesamtbetrag über EUR 10.000,00 ist zusätzlich die folgende Angabe erforderlich:

  1. UID-Nummer des Empfängers






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